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Der Marktmechanismus (110,00 руб.)

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АвторыБорисова Людмила Митрофановна
ИздательствоВоронеж
Страниц21
ID670100
АннотацияПособие содержит аутентичные тексты, отражающие специфику современной социально-рыночной экономики Германии, механизмы функционирования рынка в условиях глобализации. Текстовой материал снабжен коммуникативными упражнениями, развивающими различные навыки извлечения информации из текстов для дальнейшей их интерпретации.
Кому рекомендовано Рекомедуется для студентов 2 курса экономического факультета очной, очно-заочной, заочной форм обучения, а также для магистров всех форм обучения в рамках самостоятельного обучения, для специальностей: 38.03.01 - Экономика, 38.04.01 - Экономика, 38.03.02 - Менеджмент. 38.04.02 - Менеджмент.
Der Marktmechanismus / Л.М. Борисова .— : Воронеж, 2017 .— 21 с. — 21 с. — URL: https://rucont.ru/efd/670100 (дата обращения: 25.04.2024)

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МИНИСТЕРСТВО ОБРАЗОВАНИЯ И НАУКИ РФ ФЕДЕРАЛЬНОЕ ГОСУДАРСТВЕННОЕ БЮДЖЕТНОЕ ОБРАЗОВАТЕЛЬНОЕ УЧРЕЖДЕНИЕ ВЫСШЕГО ОБРАЗОВАНИЯ ВОРОНЕЖСКИЙ ГОСУДАРСТВЕННЫЙ УНИВЕРСИТЕТ Кафедра немецкой филологии Der Marktmechanismus Учебно-методическое пособие для вузов Составитель Л.М. Борисова Воронеж 2017 1
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Text 1. Der Koordinationsmechanismus „Markt" 1.1 "Was ist der Markt? Dem „Markt" kommt im ökonomischen Denken ein zentraler Stellenwert zu. Das moderne Verständnis des Konzepts des Marktes kann durchaus als eine Ausweitung des traditionellen Wochen- oder Bauernmarktes aufgefasst werden, auf dem Anbieter und Nachfrager zusammenkommen, um Güter zu tauschen. Ganz allgemein versteht man unter einem Markt sämtliche Austauschprozesse, die aus dem Zusammentreffen von Anbietern und Nachfragern (Akteuren) erwachsen. Bei den Marktakteuren kann es sich sowohl um einzelne Personen als auch um Organisationen bzw. Kollektive (Haushalte, Unternehmen) handeln. Anders als auf einem traditionellen Markt, wo sich Anbieter und Nachfrager an einem bestimmten Ort treffen, können sich die Akteure während der Markttransaktion allerdings auch räumlich weit voneinander entfernt aufhalten, wie dies etwa beim Versandhandel, bei Devisengeschäften per Telefon oder dem Computerhandel von Wertpapieren der Fall ist. Auch müssen Leistung und Gegenleistung nicht zwangsläufig simultan erfolgen, sondern können zeitlich versetzt stattfinden (Beispiel: Garantie-oder Versicherungsleistungen, für die im Vorhinein bezahlt wird). Märkte (oder genauer; Marktprozesse) lassen sich in nahezu allen Lebensbereichen beobachten, in denen Akteure über Freiheitsspielräume verfügen und versuchen, diese Freiheitsspielräume durch Eingehen von Austauschbeziehungen zur Erreichung ihrer eigenen Ziele (= Vorstellungen über erwünschte Daseinszustände) zu nutzen. Marktprozesse finden statt, weil sie es den Akteuren ermöglichen, ihre Ziele durch Spezialisierung und Tausch besser zu realisieren, als sie dies könnten, wenn sie ausschließlich auf sich selbst gestellt wären (z.B. etwas produzieren, wozu sie gar nicht oder nur unzureichend in der Lage sind). Nach dem modernen Ökonomischen Verständnis sind Marktprozesse keineswegs auf die rein wirtschaftliche Sphäre des Daseins beschränkt. Begriffe wie „Heiratsmarkt" oder „Parteienkonkurrenz" deuten daraufhin, dass es durchaus möglich und sinnvoll sein kann, soziale Phänomene außerhalb des rein wirtschaftlichen Bereichs als Austauschprozesse rational eigennützig handelnder Akteure zu interpretieren. Märkte sind untrennbar mit Wettbewerb bzw. Konkurrenz hinsichtlich der Nutzung knapper Güter verbunden: Denn da sich die Akteure im Allgemeinen nicht mit dem bescheiden, was angesichts begrenzter Ressourcen alle in gleicher Weise haben könnten, stehen sie bei dem Versuch der Realisierung eigener Ziele notwendig in Konflikt zu anderen Akteuren, die dieselben Güter beanspruchen. Diese Konkurrenz schlägt sich dann in den Austauschverhältnissen der Güter, den Preisen, nieder. Der Preis eines 3
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Beispiel PKW: Die Verfügungsrechte über einen PKW sind sehr vielgestaltig. Das Eigentum an einem PKW berechtigt zum Fahren dieses Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen (Nutzungsrecht), jedoch nur dann, wenn der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln beachtet. Der PKW-Eigentümer kann das Fahrzeug mit einem stärkeren Motor versehen {Recht zur Änderung von Form und Substanz), muss jedoch zur Nutzung auf öffentlichen Straßen den Nachweis der Verkehrssicherheit (TÜV-Zulassung) erbringen. Mit Hilfe des Fahrzeuges Erträge aus der Personenbeförderung, etwa durch Nutzung als Taxi, zu ziehen setzt eine spezielle Zulassung (Fruchtziehungsrecht) voraus, für deren Erteilung der Nachweis besonderer Ortskenntnis des Fahrers verlangt wird (Personenbeförderungsschein). Der Eigentümer eines PKWs kann sein Fahrzeug vermieten, verkaufen, verschenken oder vererben, unterliegt hierbei aber u.U. der Steuerpflicht (Einkommen-, Umsatz-, Schenkung - bzw. Erbschaftsteuer). Beispiel Grundstück: Grundstückseigentum berechtigt nicht zur unbeschränkten Nutzung des betreffenden Areals. So muss etwa für eine Verwendung als Gewerbefläche erst eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Das Eigentum kann mit Wegerechten für andere Grundstücke (Recht auf Durchfahrt) verbunden sein. Die Bebauung wird durch die staatliche Flächennutzungsplanung und das Baurecht begrenzt. Ist ein Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, so ist der Eigentümer u. U. verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr zu ernten oder zumindest zu mähen. Will man das Grundstück veräußern, so sind u.U. bestehende Vorkaufsrechte zu beachten. Auch die grundbuchrechtliche Teilung von Grundstücken ist durch staatliche Vorschriften reglementiert. Diese Typen von Verfügungsrechten oder Kombinationen davon können Gegenstand von Markttransaktionen sein. Beispielsweise wird bei einem Pachtvertrag über ein Grundstück das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum übertragen. Ist die Nutzungsweise durch den Pächter nicht vertraglich oder gesetzlich beschränkt, so gehen auch die Fruchtziehungsrechte sowie die Rechte zur Vermietung (Untermietvertrag) und Verpachtung für den Zeitraum des Vertrages auf ihn über. Notwendige Voraussetzung für einen Tausch von Verfügungsrechten auf Märkten stellt die Definition dieser Rechte, verbunden mit der Möglichkeit zu ihrer Durchsetzung, dar. Denn ohne die Definition der betreffenden Verfügungsrechte wäre der Gegenstand der Transaktion unklar, und ohne die Durchsetzbarkeit von Rechten wäre wohl kaum jemand bereit, hierfür eine Gegenleistung zu erbringen. In einem Zustand ohne klar definierte und zu vertretbaren Kosten durchsetzbare Rechte (= Anarchie) würde 6
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kaum ein nennenswertes Ausmaß an Markttransaktionen zustande kommen. Verfügungsrechte können von den Privaten mehr oder weniger frei definiert werden, wobei der Staat häufig bestimmte Rahmenregelungen vorgibt, die diese Vertragsfreiheit begrenzen. Aufgabe des Staates ist es insbesondere, für die Existenz einer funktionsfähigen Zivilgerichtsbarkeit zu sorgen und so die Einhaltung der (staatlich definierten oder privat vereinbarten) Rechte sicher zu stellen, Markt und Staat stehen somit nicht zwangsläufig im Gegensatz zueinander, vielmehr setzt der durch einen bestimmten rechtlichen Rahmen geregelte Austausch auf einem Markt ein bestimmtes Mindestmaß an staatlicher Aktivität zur Überwachung der Einhaltung von bestehenden rechtlichen Regeln voraus. In diesem Sinne hat bereits der schottische Moralphilosoph Adam Smith(1723-1790), einer der ,Väter' der Nationalökonomie, betont, dass „die drohende Hand des Rechts" gut sichtbar sein muss, damit „die unsichtbare Hand des Marktes" funktioniert. Der Nutzen eines Gutes und damit sein Preis wird entscheidend durch die damit verbundenen Verfügungsrechte bzw. Verwendungsmöglichkeiten bestimmt. Allgemein kann man sagen: Je größer das Spektrum der legalen Nutzungsmöglichkeiten eines Gutes und je nützlicher diese Handlungsmöglichkeiten für den einzelnen Akteur sind, desto höher ist der Preis, den die Nachfrager hierfür zu zahlen bereit sind (und umgekehrt). Hieraus folgt unmittelbar, dass Veränderungen der mit dem Eigentum an Gütern verbundenen Verfügungsrechte Auswirkungen auf die Austauschverhältnisse (die Marktpreise) haben. Beispiel Wohnungsmarkt: Die Preise für mietfreie Eigentumswohnungen liegen in der Regel deutlich über denen für vermietete Eigentumswohnungen. Dies erklärt sich daraus, dass der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung ein Nutzungsrecht nur dann wahrnehmen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen (etwa für eine Eigenbedarfs-Kündigung des Mieters) erfüllt sind, wobei der Gesetzgeber bestimmte einzuhakende Schutzfristen für den Mieter vorgibt. Wenn also beispielsweise die Kündigung vermieteter Eigentumswohnungen bei Eigenbedarf erleichtert wird, so ist zu erwarten, dass sich auf Grund dieser Erweiterung des Spektrums der zulässigen Handlungsmöglichkeiten der Marktpreis für vermietete Eigentumswohnungen erhöht; wird der Kündigungsschutz für die Mieter hingegen verstärkt, so stellt diese eine Einschränkung der Nutzungsrechte dar, die eine Tendenz zu Preissenkungen und zu einer Erhöhung der Preisdifferenz zwischen vermieteten und mietfreien Eigentumswohnungen zur Folge hat. Beispiel Arbeitsmarkt: Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht, das u.a. bestimmte Kündigungsschutz-Regelungen umfasst. Je restriktiver 7
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die Bedingungen, unter denen ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf, um so zögerlicher wird er sich verhalten, wenn es um die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte geht. Beantworten Sie die Fragen: 1.Was macht die Spezifik von Warenterminmärkten aus? 2. Wie lassen sich die Verfügungsrechte unterscheiden? 3.Was kann Gegenstand einer Transaktion werden? 4.Wie läßt sich die Aufgabe des Staates unter den Bedingungen der Marktwirtschaft definieren? Text 3. Was kostet die Inanspruchnahme des Marktes? Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit bestimmten Aufwendungen verbunden, die man als Transaktionskosten bezeichnet. Sie umfassen jene Kosten, die mit jeder Austauschbeziehung, insbesondere mit dem Abschluss von Verträgen, verbunden sind. Die Einteilung der Transaktionskosten in die folgenden fünf Typen hat sich vielfach als analytisch zweckmäßig erwiesen: • Anbahnungskosten; z.B. Ressourcenverzehr bei der Informationssuche und -beschaffung über potenzielle Transaktionspartner und deren Konditionen. • Vereinbarungskosten; dies sind solche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Intensität und zeitlicher Ausdehnung von Verhandlungen, Vertragsformulierung und Einigung entstehen. • Abwicklungskosten; also Aufwendungen, die mit der Durchführung der Transaktion verbunden sind, wie etwa Transport- und Managementkosten. • Kontrollkosten; etwa jene Kosten, die zur Sicherstellung der Einhaltung von Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und evtl. Geheimhaltungsvereinbarungen dienen. • Anpassungskosten; z.B. Aufwendungen zur Durchsetzung von Termin-, Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen auf Grund veränderter Bedingungen während der Laufzeit der Vereinbarung. Da die Anbahnungs- und die Vereinbarungskosten vor Beginn der Vertragslaufzeit anfallen, bezeichnet man sie auch als ex-anteTransaktionskosten; die Abwicklungs-, Kontroll- und Anpassungskosten stellen dementsprechend die ex-post-Transaktionskosten dar. Die Höhe der Transaktionskosten wird wesentlich von der Art der geltenden rechtlichen Regelungen und ihrer Durchsetzbarkeit bestimmt. Kann der Einzelne nicht darauf vertrauen, dass der Tauschpartner bestimmte Re8
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geln einhalten wird, so fallen die Abwicklungs-, Kontroll -bzw. Vereinbarungskosten u.U. derart hoch aus, dass eine Transaktion nicht lohnt. Entsprechende Regeln, deren Einhaltung vom Staat überwacht wird, führen zu einer Reduktion solcher Trans -aktionskosten und machen somit viele Austauschbeziehungen erst vorteilhaft. Beispiele für solche staatlich überwachten Regeln sind das Strafrecht sowie das Eigentums- und das Vertragsrecht. Ohne die Setzung derartiger allgemeiner Regeln durch den Staat würden viele Formen der Zusammenarbeit bzw. des Austauschs zwischen autonomen Individuen an der Höhe der damit verbundenen Transaktionskosten scheitern. Je ausdifferenzierter und je angemessener der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen ist, desto geringer fallen tendenziell die Transaktionskosten aus. Insbesondere bei Verträgen, wo Leistung und Gegenleistung nicht simultan, sondern verteilt über einen längeren Zeitraum erfolgen, ist es vielfach kaum möglich, alle möglichen und für das Vertragsverhältnis relevanten Entwicklungen im Vorhinein schriftlich mit hinreichender Genauigkeit zu regeln. Allein schon auf Grund der damit verbundenen Vereinbarungskosten sind reale Verträge häufig lückenhaft. Das Risiko, dass ein Akteur mit dem Abschluss derart unvollständiger Verträge auf sich nimmt, ist um so geringer, je stärker er auf einen funktionsfähigen rechtlichen Rahmen bauen kann, der bei solchen Vertragslücken für einen fairen Interessenausgleich sorgt. Beispiel: Für Käufer und Verkäufer eines Gutes wäre es sehr aufwändig, sämtliche Eventualitäten ihres Vertragsverhältnisses (Wann ist der Käufer zur Rückgabe der Ware berechtigt? Inwieweit haftet der Verkäufer für das Produkt?) explizit in einem Vertrag zu berücksichtigen. Durch die staatliche Vorgabe von „Normalkonditionen", die - sofern nichts anderes vereinbart wurde - solche Fragen regeln, verringern sich die Transaktionskosten (Vereinbarungs- kosten und Kontrollkosten) der Vertragspartner. Neben dem Staat können aber auch private Akteure durch Schaffung bestimmter Regeln bzw. Institutionen zur Senkung von Transaktionskosten beitragen. Beispielsweise verringert die Definition und Überwachung von Gütesiegeln zur Sicherstellung bestimmter qualitativer Eigenschaften von Gütern durch Verbände von Anbietern die Such- und Kontrollkosten für die Kunden. Viele Regelungen von Arbeitsverhältnissen sind zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden vereinbart und nicht staatlich vorgegeben. Beantworten Sie die Fragen: 1.Wie werden die Transaktionskosten definiert? 2.Was sind die wichtigsten Typen von Transaktionskosten? 3.Wie können die Transaktionskosten verringert werden? 9
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Text 4 Markt versus Hierarchie? Akteure haben zwei polar gegensätzliche Alternativen, ein Gut zu erlangen: Sie können es über den Markt erwerben oder sie können - sofern sie dazu in der Lage sind - es selbst erstellen. Für Unternehmen beinhaltet dies die Entscheidung „Make or buy", also zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug. Beide Organisationsformen sind mit Transaktionskosten verbunden. Bei Eigenfertigung erfolgt die Koordination der Ressourcen durch interne Weisung, also im Rahmen einer Hierarchie. Neben den reinen Produktionskosten fallen hierbei insbesondere auch Aufwendungen für die unternehmensinterne Organisation der Leistungserstellung an (=interne Transaktionskosten). Rational handelnde Akteure werden sich immer dann für den Bezug eines Gutes über den Markt und gegen die interne Bereitstellung entscheiden, wenn dies für sie mit geringeren Kosten verbunden ist. Neben dem Preis des betreffenden Gutes sind dabei insbesondere auch die mit dem Erwerb über den Markt verbundenen Transaktionskosten zu berücksichtigen. Je niedriger die Transaktionskosten des Marktes, um so eher lohnt es sich für einen Akteur, die von ihm gewünschten Güter bzw. Dienstleistungen auf dem Markt zu erwerben anstatt sie selbst bereitzustellen. Die Höhe der Transaktionskosten bei Erwerb eines Gutes über den Markt wird wesentlich bestimmt durch: • Die Aufwendungen für die Identifikation eines geeigneten Transaktionspartners (betrifft die Anbahnungskosten). • Die geltenden rechtlichen Regelungen und die für ihre Durchsetzung erforderlichen Aufwendungen (betrifft die Vereinbarungs-, Kontroll-und Anpassungskosten). Beispielsweise ist der Rechtsrahmen für internationale Verträge meist in deutlich geringerem Maße ausdifferenziert als für Austauschbeziehungen innerhalb eines Landes; die Durchsetzung der betreffenden Rechte ist mit relativ hohen Kosten verbunden, und allein schon die Erfordernis, sich über den anderen Rechtsrahmen zu informieren, bedeutet zusätzlichen Aufwand. Aus diesem Grunde werden die Unternehmen inländische Geschäftspartner c.p. vorziehen. Eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei internationalen Verträgen oder die Angleichung des rechtlichen Rahmens in den verschiedenen Ländern verringert die Transaktionskosten für internationale Vereinbarungen und bewirkt tendenziell eine Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung. • Die Häufigkeit., mit der eine bestimmte Transaktion mit einem Partner durchgeführt wird (betrifft die Anbahnungs- und Vereinbarungskosten). Bei einer Wiederholung der Transaktion müssen die Konditionen eventuell nicht vollständig neu ausgehandelt werden, so dass der Anteil der 10
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